• Chance B Puzzle in Lila

02.12.2023

Gleichberechtigt Miteinander

Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, wird uns einmal mehr bewusst, dass es das gleichberechtigte Miteinander in der Gesellschaft nach wie vor nicht gibt. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (United Nations, kurz UN) ist am 26.10.2008 in Österreich in Kraft getreten: 15 Jahre danach wurden bei der Staatenprüfung vor dem Genfer UN-Fachausschuss in diesem Sommer grobe Mängel insbesondere in Bildung, Barrierefreiheit, De-Institutionalisierung und Föderalismus festgestellt. Das veranlasst Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen sowie Interessensvertretungen auch in 2023 öffentlich darauf aufmerksam zu machen, dass ihre Rechte, ihre Menschenrechte, bindend und vollumfassend umzusetzen sind.

Österreich ist dazu verpflichtet, die Konvention durch Gesetze auf Bundes- und Landesebene zu erfüllen. Die einzelnen Artikel darin definieren, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen wie Bildung, Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit, Politik, Freizeit und Kultur und in ihrem Lebensstandard voll gleichberechtigt teilhaben und dafür umfassende Barrierefreiheit geschaffen werden muss. „Alle Beteiligten aus Politik, Behörden, NGOs sowie Interessensvertretungen sind gefordert. Die Konvention ist bindend, der Nationale Aktionsplan braucht Entschlossenheit, klare Maßnahmen mit Zeitschienen und neue Gesetze erfordern Budgets, die eine Umsetzung möglich machen. Entsprechende Förderprogramme der Europäischen Kommission zur Strategie 2021-2030 könnten hilfreich sein – auch für Österreich und die Bundesländer!“, meint Eva Skergeth-Lopič, Geschäftsführerin der Chance B.

Eine Behinderung wird zu selten als nur eine von vielen Eigenschaften eines Menschen gesehen. Die Konvention würdigt Behinderung als einen Ausdruck menschlicher Vielfalt und setzt ein Paradigma für das gesellschaftliche Zusammenleben: Alle Menschen sollen ihre Lebensweise selbstbestimmt wählen können. Es darf nicht einfach über die Meinungen, Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderung hinweggesehen und -entschieden werden. Es gilt hinzuhören, was sich der einzelne Mensch unter einem guten Leben vorstellt, und wo Barrieren sind, diese aufzubrechen: in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnen und in der Freizeit. Es gibt noch viel zu tun, aber gemeinsam können wir ein gleichberechtigtes Miteinander schaffen. Wir alle sind im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet – durch kleine Alltagshandlungen genauso wie durch die Bereitstellung von passenden Assistenzangeboten und Veränderungen auf gesetzlicher Ebene!