06.09.2023

Hinweisgeber:innensystem der Chance B Gruppe

nach dem Hinweisgeber:innenschutzgesetz – HSchG 

Zum Online-Meldeformular

Wer kann Verstöße gegen EU-Recht melden?

Alle Personen, die für uns (Chance B) arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit uns stehen. Insbesondere

  • Mitarbeiter:innen und ehemalige Mitarbeiter:innen
  • Bewerber:innen
  • Praktikant:innen, Zivildiener und Absolvent:innen eines Freiwilligen Sozialjahrs
  • Lieferant:innen sowie Geschäfts- und Vernetzungspartner:innen
  • Selbständig erwerbstätige Personen, die für uns tätig sind
  • Mitglieder von Behörden, Ämtern oder Aufsichtsorganen

Welche Hinweise können Sie geben?

Mögliche Verstöße gegen EU-Recht, siehe § 3 Absatz 3 HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG 

Die wichtigsten Themen sind:

  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucher:innenschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verstöße gegen finanzielle Aspekte der EU (Betrugsbekämpfung)
  • Verstöße gegen staatliches Beihilfenrecht

Was passiert mit Hinweisen, die EU-Recht NICHT betreffen?
Was passiert mit Hinweisen, die von Personen kommen, die NICHT in einer beruflichen Verbindung zu uns stehen?

Wir geben Ihnen die zuständige Person und deren Kontaktdaten bekannt.
Kund:innen und ihre Angehörigen bitten wir, ihre Anliegen mit der zuständigen Leitung zu besprechen.

Wie können Sie Hinweise geben?

Verwenden Sie bitte das sichere Online-Formular: Zum Online-Meldeformular
Wir schützen dabei Ihre Daten!
Sie können Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten angeben oder nicht (anonymer Hinweis).
Tragen Sie unbedingt „Chance B“ bei der Organisation ein.
Sie können auch Dateien hochladen und übermitteln.

Sie erhalten per E-Mail einen 16-stelligen Zahlencode.
Schreiben Sie den Zahlencode am besten auf oder fotografieren Sie ihn.
Mit dem Zahlencode können Sie sich immer wieder im Hinweisgeber:innensystem anmelden und Folgendes machen:

  • den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises anschauen
  • Ihre Angaben ergänzen oder berichtigen
  • Fragen stellen
  • Unterlagen hochladen

Wenn Sie Ihren Namen nicht angeben, bleiben Ihre Anmeldedaten und der gesamte Austausch mit uns anonym.
Der 16-stellige Zahlencode kann bei Verlust aus Sicherheitsgründen nicht wiederhergestellt werden, eine Wiederanmeldung zum gleichen Hinweis ist dann nicht mehr möglich.
Bitte geben Sie den Zahlencode nicht an andere Personen weiter. Hier ist für uns und den Betreiber des Hinweisgeber:innensystems jede Haftung ausgeschlossen.

Was passiert, wenn Sie einen Hinweis eingegeben haben?

Wir bestätigen innerhalb von 7 Tagen, dass Ihr Hinweis bei uns eingelangt ist.
Wir prüfen den Hinweis in unserer Organisation genau.
Innerhalb von 3 Monaten informieren wir Sie, welche Maßnahmen wir getroffen haben:
Wenn Sie Kontaktdaten genannt haben, verwenden wir diese zur Kontaktaufnahme.
Wenn Sie keine Kontaktdaten angegeben haben, schreiben wir direkt ins Hinweisgeber:innensystem.

Was ist das Ziel des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes?

Personen können Verstöße gegen EU-Recht einfach, sicher und vertraulich melden. Die Personen bleiben geschützt, ihre Namen (ihre Identitäten) sind nicht bekannt.
Öffentliche und private Organisationen müssen dazu ein internes Hinweisgeber:innensystem einrichten, eingehende Hinweise überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Mit unserem Hinweisgeber:innensystem erfüllen wir folgende rechtliche Vorgaben:

  • Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019
  • Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG)

Wie haben wir unser Hinweisgeber:innensystem gestaltet?

Zu Ihrem Schutz ergreifen wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Wir haben dafür eine interne Meldestelle eingerichtet, die gegenüber vorgesetzten Personen nicht weisungsgebunden und für die Aufklärung des Hinweises verantwortlich ist.

Information gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Wenn Sie eine Meldung in unser Hinweisgeber:innensystem eintragen, verarbeiten wir von Ihnen gegebene personenbezogenen Daten (Personenangaben, Text und hochgeladene Dateien), um Ihre Angaben intern genau zu überprüfen. Wir ergreifen notwendige Maßnahmen, um den Verstoß aufzuklären. 

Die interne Meldestelle gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter.
Ausnahmen:

  • Wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet und berechtigt sind. Zum Beispiel, wenn wir eine Anzeige an die zuständigen Strafverfolgungsbehörde erstatten müssen, weil unsere interne Überprüfung des Hinweises den Verdacht einer strafbaren Handlung bestätigt.
  • Der externe Betreiber, der unser sicheres Hinweisgeber:innensystem zur Verfügung stellt, kann die Daten einsehen. Mit ihm haben wir einen Vertrag für die Online-Formularanwendung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung abgeschlossen.
  • Sie geben uns vorher Ihre Einwilligung.

Wie lange speichern wir die personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten verarbeiten und speichern wir nur so lange, wie dies für die Aufklärung des Hinweises erforderlich ist. Aufgrund von gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten kann sich eine längere Speicherdauer ergeben. Nach Ablauf dieser Fristen werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sofern es nach der Datenschutz-Grundverordnung keine andere Rechtsgrundlage für eine länger andauernde Speicherung mehr gibt.
Weitere Informationen über unseren Datenschutz und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier: https://www.chanceb-gruppe.at/de/Allgemeines2/Datenschutz

Unser internes Meldesystem

Hier können Sie Ihre Meldungen von Verstößen gegen EU-Recht einbringen:
Zum Online-Meldeformular