Berufsausbildungsassistenz
... damit eine solide Berufsausbildung erreicht werden kann.
Zielgruppe:
lt. § 8b(4) BAG (Berufsausbildungsgesetz):
- Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
- Personen mit negativem oder ohne Pflichtschulabschluss, oder
- Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder
- Personen, von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsmaßnahme oder auf Grund einer nicht erfolgreichen Vermittlung in ein Lehrverhältnis als Lehrling gemäß § 1 BAG angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle im Sinne des § 1 BAG gefunden werden kann
Unser Angebot für Sie:
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begleitet Jugendliche, Ausbildungsbetriebe und Eltern während der Lehre nach § 8b(1) BAG (verlängerbare Lehre)
bzw. Ausbildung nach § 8b(2) BAG (Teilqualifizierung) - unterstützt bei der Wahl der Ausbildungsinhalte
- fördert individuell durch Lernbegleitung
- coacht in Krisensituationen
- Ziel ist der erfolgreiche Lehr- bzw. Ausbildungsabschluss
- Die BAS ist Informationsdrehscheibe zwischen Lehrling, Betrieb, Familie und Berufsschule
- Die BAS organisiert Lernbegleitung/Nachhilfe
Zusatzangebote:
- Lernbegleitung
- Jobcoaching
- Sensibilisierung von Unternehmen für das Thema Behinderung/Erkrankung
- Beratung bei der individuellen Gestaltung des Arbeitsplatzes
So arbeiten wir:
- nahe am Kunden
- individuelle Themen und Bedürfnisse aller Beteiligten werden berücksichtigt und bearbeitet
Was uns besonders wichtig ist:
- Personenzentrierte und zielorientierte Beratung und Begleitung
So kommen Sie zu unserer Leistung (Antrag und Kosten):
- direkt mit der Berufsausbildungsassistenz in Kontakt treten
- über das Jugendcoaching
- über die Arbeitsassistenz für Jugendliche
- über den Ausbildungsbetrieb
- über die Berufsschule
- Das Angebot der Berufsausbildungsassistenz ist kostenlos