• Drei Menschen in einer Autowerkstatt

14.12.2017

Forderung der Gleisdorfer Deklaration wird umgesetzt

Die von Chance B bei einer Fachtagung im Jahr 2015 gestaltete Deklaration "Chancenlos - trotz Chancengleichheit" wurde zum österreichweit bekannten Grundlagenpapier für funktionierende berufliche Integration. Eine Kernforderung daraus, nämlich die Anerkennung von Menschen mit Behinderung als Zielgruppe im Prioritätenkatalog des AMS, wird nun umgesetzt. 1500 Personen sollen davon profitieren! 

Chance B und dabei-austria - als Dachverband für berufliche Integration - fordern seit 2015 nachdrücklich ein, dass Menschen mit Behinderung als Zielgruppe in den Prioritätenkatalog des AMS aufgenommen werden. Die Forderung ist Teil der Gleisdorfer Deklaration. Chance B Geschäftsführerin Eva Skergeth-Lopič und Herbert Pichler als Präsident des Österreichischen Behindertenrates sind Kollegen im Vorstand von dabei-austria. Gemeinsam haben sie sich in zahlreichen, persönlichen Gesprächen mit Entscheidungsträgerinnen und –trägern im Bundesministerium und im AMS Österreich für die Forderungen der Deklaration eingesetzt. Zudem ist das Anliegen nunmehr zentraler Bestandteil dachverbandsübergreifender Lobbying- und Presseaktivitäten geworden – so wurde es auch vom Behindertenanwalt des Bundes unterstützt. 

Neuer arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt
Sozialminister Stöger hat diese Forderung nun aufgegriffen und einen neuen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt gesetzt: Menschen mit Behinderungen werden als eigene Zielgruppe beim AMS definiert. Für diese Zielgruppe sollen 9 Mio. Euro als Fördermittel aus dem AMS-Budget zur Verfügung gestellt werden. „Konkret sollen durch die Einstufung als Zielgruppe im Prioritätenkatalog zusätzliche 1.500 Personen mit Behinderungen von der Arbeitsmarktförderung des AMS profitieren. Die Aufnahme von Menschen mit Behinderung in die Zielgruppen des Arbeitsmarktservice ist eine langjährige Forderung von Behindertenorganisationen“, informiert Alois Stöger in seiner gestrigen Presseaussendung (siehe Anhang). 

Erstmalig eine gesicherte Zweckwidmung
Mit der Umsetzung dieser Forderung müssen Menschen mit Behinderungen nun nicht mehr um dieselben Mittel „konkurrieren“, wie Menschen mit allgemeinen Vermittlungshemmnissen. Durch die neue Zweckwidmung für Menschen mit Behinderung kommt es zu einer gezielteren Verteilung der Fördermittel. 

Dieser Schritt ist nach jahrelanger Lobbying-Arbeit auf Bundesebene ein erster großer Erfolg für Menschen mit Behinderung – er bestärkt Chance B weiter in der Interessensvertretung zu arbeiten. Damit auch weitere Forderungen aus der Gleisdorfer Deklaration, wie zum Beispiel der bedarfsgerechte Ausbau der Berufsausbildungsassistenz in Zusammenhang mit der Ausbildungspflicht bis 18 in Zukunft erfüllt werden. Die neuen Vertreter und Vertreterinnen der zukünftigen Bundesregierung werden aktuell mit den Benachteiligungsgründen von Menschen mit Beeinträchtigung und den lösungsorientierten Positionen der Deklaration befasst.

 

Leistungen der Chance B im Bereich "Bildung und Arbeit"