12.12.2021

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Spenden

Betrifft mich das?

Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.

Welche Vorteile habe ich dadurch?

Seit 1. Jänner 2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Alles Weitere wird von der Hilfsorganisation erledigt. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich im darauffolgenden Jahr vom Finanzamt berücksichtigt.

Wer ist für diese Änderung verantwortlich?

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Mehr Info dazu erhalten Sie beim Finanzministerium: https://www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html

Warum braucht die Chance B mein Geburtsdatum?

Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum (wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben). Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.

Ihre persönlichen Daten sind geschützt, der Datenaustausch erfolgt verschlüsselt über FinanzOnline. Dadurch kann nur das Finanzamt eine Zuordnung zu Ihrer Person vornehmen.

Mit Ihrer Nachricht erklären Sie sich einverstanden, dass für die ArbeitnehmerInnenveranlagung Ihr Vorname, Nachname, Geburtstdatum sowie Ihre jährliche Spendensumme bis zum Widerruf durch uns an das Finanzamt gemeldet werden.

Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?

Wenn Sie Ihr Geburtsdatum nicht bekanntgeben möchten, verzichten Sie auf Ihren Steuervorteil.

Das bedeutet, dass wir anonyme Spenden seit 1. Jänner 2017 (ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Zuname und Geburtsdatum) nicht der Behörde melden können und diese damit auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

Was ist, wenn ich meine Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben habe?

Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich des laufenden Jahres die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.

Tipps zur Spendenabsetzbarkeit:

Sie können heuer mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben.

Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Falle eines Steuersatzes von 36.5 %). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.

Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 25.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.500 Euro absetzen.

Als Nachweis für Ihre Spende bis 2016 gelten Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoabbuchungen, etc. Bitte heben Sie alle Belege auf. Für Spenden, die Sie im Jahr 2017 und in den Folgejahren tätigen und absetzen wollen, geben Sie uns bitte Ihren Vor- und Zunamen lt. Melderegister (siehe Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum bekannt. Wir melden Ihre Spenden für Sie beim Finanzamt an.

Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Um Ihre Spende steuerlich geltend machen zu können, geben Sie uns bitte Ihren Vor- und Zunamen lt. Melderegister (siehe Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum bekannt.

Firmenspenden: Maximal 10% des Vorjahresgewinns können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie hier:

http://www.bmf.gv.at

Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie hier: http://service.bmf.gv.at

Ein Video zur Thematik finden Sie hier: https://bmf-webtv.ots.at/