• Tanja Hohenwarter (links) gemeinsam mit ihrer Assistentin Anita Schödl.

17.05.2022

Wohnassistenz – der Schlüssel zur Selbstständigkeit

Tanja Hohenwarter ist 38 Jahre alt und kommt aus Markt Hartmannsdorf. Für sie ist Selbstständigkeit ein wichtiger Faktor im Leben. Bereits mit 15 Jahren ist sie aus ihrem Elternhaus ausgezogen. Das ist durchaus erstaunlich, hat sie doch eine körperliche Einschränkung sowie eine Lernschwäche. Nun wohnt sie alleine in einer 40 m² großen Wohnung im Bezirk Weiz. Möglich macht das die mobile Wohnassistenz von „Selba“ – ein Dienstleistung der Chance B – die zu fixen Terminen zwei Mal in der Woche bei Tanja vorbeikommt und im Haushalt mithilft. Auch den Einkauf erledigt sie gemeinsam mit der Wohnassistenz, den überwiegenden Teil des Alltags bestreitet die Oststeirerin allerdings selbst. Für Tanja ist die mobile Wohnassistenz von enormer Bedeutung: „Ich bin sehr zufrieden damit, die Betreuer:innen sind immer überpünktlich und ich komme mit ihnen sehr gut aus.“

 „Selba“ bedeutet „Selbständig leben mit Beratung und Assistenz“

Die mobile Wohnassistenz ist eine im steirischen Behindertengesetz verankerte Dienstleistung der Chance B. Sie hat die Aufgabe, Personen mit einer Behinderung bei alltäglichen Handlungen zu helfen. Von Beratungsgesprächen über gemeinsame Hausarbeit, Unterstützung bei Behörden- und Arztkontakten, bis hin zum Finden einer passenden Freizeitbeschäftigung ist auf Wunsch alles in der Leistung beinhaltet. Hiermit wird ermöglicht, dass Menschen mit Behinderung in einer eigenen Wohnung leben können und nicht zwangsläufig bei der Ursprungsfamilie bleiben oder in eine stationäre Einrichtung ziehen müssen. Die Unterstützung erfolgt stundenweise je nach Bedarf.

In den meisten Fällen kommen die Kund:innen mit 4 Stunden bzw. 2 Terminen pro Woche aus. Zur Zielgruppe der mobilen Wohnassistenz zählen insbesondere Menschen mit Behinderung ab 18 Jahren, die alleine wohnen möchten und dafür Unterstützungen im Alltag benötigen. Mobile Wohnassistenz kann also als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden. Nicht umsonst steht der Name „Selba“ für „Selbständig leben mit Beratung und Assistenz“.

Von den anfallenden Kosten für die Wohnassistenz übernimmt das Land Steiermark im Regelfall 90-100%. Für die Inanspruchnahme der Leistung wird ein Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde benötigt. Dafür ist die Chance  B auch bei der Antragstellung gerne behilflich. Wer Bedarf an einer solchen Leistung hat, kann sich telefonisch bei Alice Nachbaur – der Leiterin von „Selba“ – unter der Telefonnummer 0664 60409102 melden, um ein persönliches Informationsgespräch zu vereinbaren.

Autor: Luca Kielhauser

Fotos: © Bärbel Weissensteiner, Chance B