• Eine Gruppe von Menschen steht auf der Bühne.

    Ein Team der Chance B beteiligte sich an der impulsgebenden, großen Konferenz "Arbeit für Alle"  in Wien.

23.10.2018

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Arbeit.

Chance B bei internationaler Konferenz „Arbeit für alle“ in Wien

Mehr als 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer tauschten sich Ende September in Wien zum Thema „Arbeit für Alle“ aus. Die seit 10 Jahren in Österreich ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention verankert das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung. In der Konferenz „Arbeit für Alle – Employment for All“  wurde das Wissen von Expertinnen und Experten aus ganz Europa gebündelt und in einer Deklaration festgehalten. Ziel ist es, die Teilhabe  am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung deutlich zu verstärken.

Chance B Geschäftsführung eröffnet internationale Konferenz
Federführend veranstaltete die Tagung der „Dachverband berufliche Integration Austria - dabei-austria“. Einleitende Worte kamen daher von der Vorstandsvorsitzenden Mag.a Eva Skergeth-Lopič: „Der Arbeitsmarkt braucht Arbeitskräfte und Menschen mit Behinderung wollen arbeiten  - mit arbeitsrechtlicher Absicherung und einem fairen Einkommen!“. Als weitere Kooperationspartner dieser groß angelegten Konferenz begrüßte sie den Österreichischen Behindertenrat, das ÖGB Chancen Nutzen Büro, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie die europäischen Dachverbände EASPD, EPR und  EUSE.

Deklaration als ein Zeichen  in der Österreichischen EU-Rats-Präsidentschaft
Franz Wolfmayr, ehemaliger Chance B Geschäftsführer und heute Senior Advisor im europäischen Dachverband, fasste die Ergebnisse der Konferenz in der „Wiener Deklaration“ zusammen: „Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung muss in allen Lebensbereichen stattfinden und dafür braucht es mittelfristige Strategien, die alle Zielgruppen miteinbeziehen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Behörden und auch die allgemeine Öffentlichkeit.“ Die Deklaration wird derzeit noch weiter ergänzt. Wichtige Punkte wie das generelle Bekenntnis zu Mainstreaming hin zu Inklusion, die verpflichtende Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsorganisationen, das Verstärken von inklusiver Bildung oder die Verankerung von Menschen mit Behinderung in allen Arbeitsmarktkonzepten sind bereits festgeschrieben.

Unter www.dabei-austria.at kann man sich in Kürze an der Entstehung der ‚Wiener Deklaration‘ zum Recht auf Arbeit von Menschen mit Behinderungen beteiligen.