05.05.2025
Recht auf Arbeit
Am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, wird einmal mehr sichtbar, wie ungleich die Chancen in unserer Gesellschaft verteilt sind. Seit 2008 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich in Kraft, doch wir sind weit davon entfernt, die dort verankerten Rechte durch Gesetze auf Bundes- und Landesebene konsequent zu gewährleisten. Das zeigt uns zum Beispiel der Arbeitsmarkt: Im Artikel 27 der UN-BRK ist das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen klar festgelegt. Doch wo stehen wir damit in der Realität? Laut einem aktuellen Bericht der Statistik Austria leben in Österreich rund 760.000 Menschen mit „registrierter Behinderung“ – nur 14,9 Prozent von ihnen sind erwerbstätig. Neben dem offenkundigen Rückstand bei der Umsetzung dieses Rechts wurde jüngst auch eine Finanzierungslücke für berufliche Inklusionsangebote durch das Defizit im Ausgleichstaxfonds (ATF) bekannt. Der Dachverband berufliche Inklusion - dabei-austria appellierte an die Bundesregierung, die Finanzierung aller Unterstützungsmaßnahmen sicherzustellen.
Verantwortung für berufliche Teilhabe
Die Angebote des Netzwerks Berufliche Assistenz (NEBA) unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, ihren Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu finden und zu sichern. Durch individuelle Beratung, Qualifizierung und Begleitung stärken die Angebote persönliche Fähigkeiten, eröffnen Jobperspektiven und fördern nachhaltige Inklusion am Arbeitsplatz. Die Chance B ist für die Oststeiermark beauftragt, das Jugendcoaching, die Berufsausbildungsassistenz, die Arbeitsassistenz, das Jobcoaching und das Betriebsservice bereitzustellen.
„Das österreichweit verfügbare Programm an Inklusionsangeboten wird über das Sozialministeriumservice organisiert und über den Ausgleichstaxfond ATF finanziert. Wenn nun öffentlich bekannt wird, dass ab 2025 eine andauernde Finanzierungslücke in beträchtlicher Höhe besteht, sehen wir die Weiterführung dieser nachweislich zielführenden Angebote gefährdet“, betont Eva Skergeth-Lopič, Vorstandsvorsitzende bei dabei-austria. Auch bei erforderlichen Budgetkürzungen ist es unerlässlich, den Bedarf von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen und entsprechende Unterstützungsangebote bereitzustellen.
Die österreichische Bundesregierung ist dazu verpflichtet und gefordert, eine nachhaltige Finanzierung dieser Unterstützungsangebote zu sichern, um Menschen mit Behinderung den Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. „Menschen mit Behinderungen sind eine Bereicherung für Wirtschaft und Gesellschaft. Ihre volle Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt ist eine große Chance: Unternehmen profitieren durch vielfältige Perspektiven in den Teams, höherer Innovationskraft und besserem Image. Gleichzeitig sinken Sozialausgaben und Steuereinnahmen steigen. Wer auf Inklusion setzt, stärkt wirtschaftliche Stabilität, fördert soziale Gerechtigkeit und investiert nachhaltig in die Zukunft“, macht Skergeth-Lopič bewusst.
Als Chance B setzen wir uns dafür ein, die strukturellen Hindernisse in der Arbeitswelt für Menschen mit Behinderung abzubauen und berufliche Chancengleichheit zu schaffen. Erst wenn allen Menschen tatsächlich die gleichen Rechte und Chancen offen stehen, können wir von gelebter Gleichberechtigung sprechen – in unserer vielfältigen Gesellschaft muss das unser aller Ziel sein!