02.03.2026
Berufliche Teilhabe für alle unterstützen
Steigende Arbeitslosigkeit und Budgetdruck auf Maßnahmen für berufliche Teilhabe verschärfen die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung. Um darauf aufmerksam zu machen, organisierte der Österreichische Behindertenrat am 2. März 2026 eine Pressekonferenz in Wien.
Alarmierende Arbeitsmarktdaten
Im Februar 2026 war der Zuwachs der Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderung fünfmal höher als insgesamt in Österreich. 17.199 Menschen mit Behinderung waren arbeitslos, über 2.000 mehr als noch im Vorjahr.
Zunehmender Budgetdruck
Gleichzeitig steigt der Budgetdruck auf essenzielle Unterstützungsangebote für die berufliche Teilhabe. Zu diesen Angeboten zählen die Projekte aus dem Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) – diese unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, ihren Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu finden und zu sichern. Finanziert werden die Angebote über den Ausgleichstaxfonds (ATF). Mit den Mitteln aus diesem Fonds werden österreichweit mehr als 210 NEBA-Projekte sowie ergänzende, vom Sozialministeriumservice finanzierte Angebote bereitgestellt. Rund 2.800 Fachkräfte sind in diesem Rahmen beschäftigt und begleiten jährlich etwa 110.000 Teilnehmer:innen auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit.
Was ist nun die Herausforderung? Der Unterstützungsbedarf wächst und übersteigt die Einnahmen aus dem Ausgleichstaxfonds.
Direkte Auswirkungen bei Kürzungen
Die Chance B ist vom Sozialministeriumsservice beauftragt, von den NEBA-Angeboten das Jugendcoaching, die Berufsausbildungsassistenz, die Arbeitsassistenz, das Jobcoaching und das Betriebsservice bereitzustellen.
„Wir begleiten erfolgreich viele Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und unterstützen sie beim Einstieg in den Berufsalltag. Einsparungen bei diesen Angeboten hätten direkte Auswirkungen auf die Menschen in der Region, die diese Unterstützungsleistungen brauchen. Es würde länger dauern, bis wir für sie einen Job vermitteln können – was auch bedeutet, dass sie längere Zeit nicht am beruflichen Leben teilnehmen können. Für Menschen mit Behinderung dürfen nicht noch mehr Barrieren am ersten Arbeitsmarkt entstehen“, sagt Katrin Kainz, Leitung Chance B Arbeitsvermittlung.
Recht auf berufliche Chancengleichheit
Durch die UN-Behindertenrechtskonvention ist Österreich dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen. Dass die Maßnahmen zur beruflichen Inklusion wirken, belegen die Zahlen – beispielsweise zur Arbeitsassistenz: Im Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.08.2025 führten 86 Prozent der Vermittlungen zu einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt.
Um die berufliche Inklusion zu stärken, ist es notwendig, Unterstützungsangebote bereitzustellen und eine nachhaltige Finanzierung dafür zu sichern!
